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01 Home
02 Ausgangslage
03 Prozess / Meilensteine
04 Bebauungsplan
05 Teilrevision Zonenplan
06 Aufhebung Richtplan Sonnenhof
07 Öffentliche Mitwirkung
08 Öffentliche Auflage
09 Medienspiegel
10 Kontakt

Teilrevision Zonenplan


Der südliche Teil des Bebauungsplanperimeters befindet sich zurzeit in der 5-geschossigen Kernzone a (K5a) mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Die im jetzigen Zustand unbebaute Parzelle Nr. 99 ist zurzeit der speziellen Wohnzone (W-S) mit ESII zugewiesen. Zudem wird das Gebiet von einer Kreativzone überlagert. Der gesamte Perimeter muss für die Umsetzung des Richtprojektes in die Spezielle Kernzone (K-S) umgezont werden. In der Speziellen Kernzone dürfen Baugesuche nur auf Grundlage eines Bebauungsplans bewilligt werden.

Verbindliche Unterlage, Stand 1. Lesung Einwohnerrat

  • Teilzonenplanänderung «Sonne», Anpassung am Zonenplan, 1:1’000 vom 7. Juni 2023

mitwirken.emmen.ch

© Gemeinde Emmen, 2021

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