Teilrevision Zonenplan
Der südliche Teil des Bebauungsplanperimeters befindet sich zurzeit in der 5-geschossigen Kernzone a (K5a) mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Die im jetzigen Zustand unbebaute Parzelle Nr. 99 ist zurzeit der speziellen Wohnzone (W-S) mit ESII zugewiesen. Zudem wird das Gebiet von einer Kreativzone überlagert. Der gesamte Perimeter muss für die Umsetzung des Richtprojektes in die Spezielle Kernzone (K-S) umgezont werden. In der Speziellen Kernzone dürfen Baugesuche nur auf Grundlage eines Bebauungsplans bewilligt werden.
Verbindliche Unterlage, Stand 1. Lesung Einwohnerrat