Bebauungsplan
Wichtigsten Punkte des Bebauungsplans
- Es werden 13 Baubereiche mit einem minimalen und maximalen Fussabdruck sowie einer minimalen und maximalen Höhe festgelegt. Die höchsten Gebäude weisen sieben Vollgeschosse auf.
- Gemäss dem vorliegenden Richtprojekt sind 275 Wohnungen geplant, welche Platz für etwas mehr als 500 Bewohnerinnen und Bewohner bieten. Die Zahl der Wohnungen kann auf Grund der einzelnen Bauprojekte jedoch noch variieren. Im Erdgeschoss sind entlang der Gersag- und Gerliswilstrasse keine Wohnungen zulässig.
- Für Gewerbe, Dienstleistungen, Ateliers und Gastronomie stehen gemäss dem jetzigen Richtprojekt rund 3500 Quadratmeter zur Verfügung. Auch diese Zahl kann sich im weiteren Planungsprozess noch verändern.
- Im Baubereich D muss ein Gemeinschaftsraum mit einer Grösse von mindestens 70 Quadratmeter realisiert werden.
- Für die Bewohner/innen, Besucher/innen, Beschäftigen und Kunden stehen insgesamt 170 Parkplätze zur Verfügung. Davon sind mindestens 6 Parkplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge zu erstellen. Bis auf wenige Kurzzeitparkplätze entlang der Gerliswilstrasse müssen alle Parkplätze in der Tiefgarage erstellt werden.
- Weiter müssen über das ganze Areal 1051 Veloabstellplätze und 49 Motorradabstellplätze erstellt werden.
- In der Hoffläche ist eine allseitig offene Überdachung mit einer Fläche von 140 Quadratmeter als wettergeschützter Begegnungsort zu erstellen.
- Bezüglich der Energie sind die Neubauten nach MINERGIE-A, MINERGIE-P, Zielwert sia 380/1: 2016, sia-Effizienzpfad Energie, SNBS Gold oder einem gleichwertigen Standard auszuführen und zu zertifizieren.
Wichtigste Änderungen am Bebauungsplan gegenüber der abgelehnten Version
- Art. 13 Abs. 6 der Sonderbauvorschriften (neuer Absatz) In den Baubereichen A bis D sind mindestens 10% der realisierten Hauptnutzfläche gemäss Norm sia 416 (2003) für Wohnen als Eigentumswohnungen zu erstellen. In der Erstvermarktung der Eigentumswohnungen ist in Emmen wohnhaften Personen ein Vorkaufsrecht von 3 Monaten ab der Erstausschreibung zu gewähren.
- Art. 13 Abs. 7 (neuer Absatz) Zusätzlich sind in den Baubereichen A bis D mindestens 10% der realisierten Hauptnutzfläche gemäss Norm sia 416 (2003) für Wohnen als preisgünstiger Wohnraum zu erstellen. Als preis-günstig gilt die Kostenmiete, berechnet gemäss Wohnraumförderungsverordnung WFV Art. 8, unter Berücksichtigung der Anlagekostenlimiten gemäss Bundesamt für Wohnungswesen BWO.
- Art. 20 Abs. 1 der Sonderbauvorschriften Insgesamt sind mindestens 124 (zuvor 142) Parkplätze und maximal 170 (zuvor 195) Parkplätze zu erstellen. […]
- Art. 28 Abs. 3 der Sonderbauvorschriften Im «Bereich Hoffläche» (ohne «Vorzonen Wohnungen») sind mind. 1’000 m2 (zuvor 720 m2) Grünflächen zu realisieren und grosskronige Bäume in Abstimmung mit dem Richtprojekt Freiraum zu pflanzen.
Verbindliche Unterlagen, Stand 1. Lesung Einwohnerrat
Wegleitende und orientierende Unterlagen, Stand 1. Lesung Einwohnerrat
- Planungsbericht vom 7. Juni 2023
- Richtprojekt Architektur vom 30. September 2022
- Berechnungen Richtprojekt Architektur vom 30. September 2022
- Fassadengestaltung- und Materialisierungskonzept vom Mai 2020
- Richtprojekt Freiraum vom 30. September 2022
- Projektwürdigung Richtprojekt vom 28. Januar 2020 und 13. März 2020
- Mobilitätskonzept vom 30. September 2022
- Lärmschutznachweis vom 30. September 2022
- Risikobericht Störfallverordnung vom 30. September 2022
- Energie- und Nachhaltigkeitsbeurteilung vom 19. Februar 2020
- Bodenbelastungen und Entsorgungskonzept vom 3. Juli 2020
- Ver- und Entsorgungskonzept vom 6. Juli 2020
- Verkehrsmessungen vom 04. und 06. Februar 2020
- Leistungsbeurteilung Sonnenplatz vom 9. Juli 2020
- Verkehrstechnischer Nachweis vom 13. März 2020
- Geotechnischer Vorbericht vom 21. September 2018
- Bericht Studienauftrag vom 12. Juli 2019
- Beurteilung Anlieferung an der Gerliswilstrasse vom 26. März 2021
- Fachliche Stellungnahme Optionen Baubereiche G1/G2 vom 7. Mai 2021
- Kurzgutachten Busspur Gersag-Rüeggisingerstrasse vom 5. Mai 2023
- Aktennotiz betreffend Dienstbarkeit zur Duldung von Immissionen vom 24. April 2023