Ausgangslage
Warum wird am Sonnenplatz eine Entwicklung angestossen?
Der Sonnenplatz ist bereits seit langer Zeit ein lebhafter Ort. Bildete der Platz früher noch den Mittelpunkt des Weilers Gerliswil, so wuchs er mit der industriellen Entwicklung von Emmenbrücke nach und nach mit dem restlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde zusammen. Heute ist der Sonnenplatz der Kern der städtischen Achse, welche den Centralplatz und die Sprengi verbindet.
Im Gebiet zwischen der Gerliswil- und der Gersagstrasse eröffnet sich heute eine Fläche mit einer vielfältigen Bau- und Nutzungsstruktur. Nebst dem Gasthaus Adler, welches bereits vor über hundert Jahren Gäste bewirtschaftete, finden sich hier unter anderem auch Dienstleistungs- und Wohngebäude sowie Parkplätze. Durch die unmittelbare Nähe zur S-Bahn-Haltestelle Gersag, der Gemeindeverwaltung, Schul- und Sportanlagen sowie vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten bietet diese Lage viele Vorzüge für Wohn- und Arbeitsnutzungen.
Diese Zentrumslage wird vor dem Hintergrund einer Siedlungsentwicklung nach Innen insbesondere entlang der Gersagstrasse nur unzureichend ausgenutzt. Die Grundeigentümerin der Grundstücke Nr. 99 und 1345 hat das Entwicklungspotenzial an dieser Lage erkannt und beabsichtigt daher eine Entwicklung anzustossen.
Was ist bereits geschehen?
Die Entwicklung des Gebiets Sonnenplatz/Sonnenhof Süd wurde im Rahmen eines gemeinsamen Modellvorhabens der Gemeinde Emmen, von Bund, Kanton und der Hochschule Luzern (HSLU) im Zeitraum 2014-2017 untersucht. Dabei wurde in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern ein städtebaulicher Strategieansatz erarbeitet. Darauf gestützt wurde ein Richtkonzept «Entwicklung Sonnenplatz» erstellt. Anschliessend wurde in den Jahren 2018 und 2019 über das Areal Sonne ein Studienauftrag mit internationaler Beteiligung durchgeführt. Aus den eingereichten Vorschlägen hat ein Beurteilungsgremium aus externen Fachleuten, Eigentümern und Gemeindevertretern empfohlen, das Richtprojekt Architektur von Steib Gmür Geschwentner Kyburz Architekten (SGGK Architekten), Zürich, und das Richtprojekt Freiraum von koepflipartner Landschaftsarchitekten, Luzern, weiterzubearbeiten.
Anschliessend wurde auf Grundlage des Richtprojekts der Bebauungsplan Sonne erarbeitet. Im März 2022 lehnte der Einwohnerrat die geplante Entwicklung auf dem Areal Sonne allerdings mit knapper Mehrheit ab. Nach der Ablehnung befasste sich der Gemeinderat intensiv mit verschiedenen Optionen für das weitere Vorgehen. So hätten die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen ein leicht abgeändertes Projekt mittels eines Gestaltungsplans beim Gemeinderat einreichen können. Eine Anerkennung seitens des Gemeinderates wäre jedoch unwahrscheinlich gewesen. Dies hätte nämlich einer Umgehung des Parlamentsentscheides entsprochen. Als zweite Variante hätte ein komplett neues Projekt lanciert werden können, was eine erneute Wettbewerbsausschreibung und Jahre der Planung sowie auch hohe Kosten verursacht hätte. Der Gemeinderat entschied sich schlussendlich für die dritte Variante, den abgelehnten Bebauungsplan anzupassen und nochmals unter Einhaltung des regulären Verfahrens vor das Parlament zu bringen. Die erste Lesung des Bebauungsplanes im Einwohnerrat findet am 4. Juli 2023 statt. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der abgelehnten Version finden Sie hier.
Welche Aussagen trifft das Richtprojekt?
Das Projekt verfolgt einen städtebaulichen Ansatz mit vier polygonalen bis zu siebengeschossigen Baukörpern entlang der nördlichen und östlichen Perimeterlinie, welche zusammen mit der bestehenden Bebauung bzw. Ersatzneubauten an der Gerliswilstrasse ein Ensemble mit einem zentralen, begrünten Freiraum bilden. Dabei sind alle neuen Gebäude als prägende Einzelbauten konzipiert und so angeordnet, dass sie Sichtverbindungen in alle Richtungen freigeben.
Entlang der Gersagstrasse betonen die sechs- bis siebengeschossigen Neubauten den städtischen Strassenraum, der sich durch die Gebäudezwischenräume mit dem neuen Siedlungsraum verbindet. Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen sorgen zusammen mit einem mit Bäumen gesäumten Trottoirbereich inklusive Veloweg für eine weitere Belebung.
Die Erschliessung der gemeinsamen Einstellhalle soll zukünftig für alle Liegenschaften im Bebauungsplanperimeter über die Gersagstrasse erfolgen, wobei die Anzahl Parkplätze unter der Berücksichtigung der ausgezeichneten Lage zum öffentlichen Verkehr bewusst tief gehalten wird. Mit entsprechender Infrastruktur soll die Benutzung des Fahrrads für Arbeitnehmer und Bewohner gefördert werden.
Die Bebauung des Gebiets ist in Etappen umsetzbar, gesamthaft können rund 275 Wohnungen für etwas mehr als 500 Einwohner auf dem gesamten Planungsperimeter realisiert werden. Gemäss des Richtprojekts sind rund 3500 Quadratmeter für Gewerbe, Dienstleistungen und Gastronomie eingeplant, wobei das genaue Ausmass mit dem weiteren Planungsprozess noch angepasst werden kann.
Warum ist für diese Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren geeignet?
Da Entwicklungsprojekte an einer solch zentralen Lage in den Aspekten Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung, Erschliessung, Mobilität und Nutzungsmix hohe Ansprüche aufweisen, müssen sie mit einer gesamtheitlichen Sichtweise angegangen werden.
Das Instrument des Bebauungsplanes erlaubt nun eine gegenüber der Grundnutzung erhöhte Ausnutzung, wodurch auch eine gewisse Verdichtung erzielt werden kann. Gleichzeitig ermöglicht das Bebauungsplanverfahren der Gemeinde, bereits frühzeitig Qualitätsanforderungen festzulegen. Dadurch kann eine aufeinander abgestimmte Entwicklung des gesamten Perimeters auch bei einer gestaffelten Bautätigkeit sichergestellt werden, um langfristig die Entwicklung eines attraktiven Quartiers am Sonnenplatz zu realisieren.
Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument der Gemeinden. Er muss vom Einwohnerrat erlassen und vom Regierungsrat genehmigt werden.
Ab wann ist mit baulichen Veränderungen im Planungsgebiet zu rechnen?
Mit der Genehmigung des Bebauungsplans sowie der notwendigen Teilrevision des Zonenplans durch den Regierungsrat ist frühestens im Verlaufe des Jahres 2024 zu rechnen.
Die Umsetzung der Bauprojekte liegt anschliessend in der Verantwortung der einzelnen Grundeigentümer. Gewisse Grundeigentümer haben signalisiert, mit der Erarbeitung der Bauprojekte nach der Genehmigung des Bebauungsplanes zu starten. Mit baulichen Veränderungen im übrigen Bebauungsplanperimeter ist erst in einem längerfristigen Zeithorizont zu rechnen.