Ausgangslage
Warum wird im Gebiet «Meierhöfli Metti» eine Entwicklung angestossen?
Anfangs des 20. Jahrunderts lässt sich nur im Ansatz erahnen, welche Entwicklung das Meierhöfli-Quartier die kommenden Jahrzehnte erfahren würde. Im Norden hat die Seetalbahn das Quartier zwar schon erreicht, die Bauernhöfe nahe der Reuss aber werden noch von grünen Wiesen umgeben. Schon bald jedoch wird mit der Setzung bis heute bestehender Strassenverläufe der Grundstein des modernen Meierhöflis gelegt.
Im weiteren Verlaufe des 20. Jahrhunderts erlebt das Quartier eine rasante Entwicklung. Zwischen dem Trasse der Seetalbahn und der Reuss entsteht eine Vielzahl an Gebäuden unterschiedlicher Nutzung und Grösse. Durch den Bau der Nationalstrasse um 1970 wird das multikulturell geprägte Meierhöfli-Quartier im Osten mit einer scharfen Begrenzung versehen. Ebenso prägend ist später die Eröffnung des Emmen-Centers und kurz vor der Jahrtausendwende die Verlegung der Seetalbahn, wodurch die Lebensqualität im Quartier merklich erhöht werden konnte.
Auch heute noch befindet sich dieses Quartier in stetiger Weiterentwicklung. Im Perimeter zwischen Seetal- und Meierhöflistrasse sowie Eschenring und Fichtenstrasse werden viele Gebäude den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. So weisen gewisse Liegenschaften eine alte Bausubstanz mit nicht mehr zeitgemässen Grundrissen auf, weiter sind die Grundstücke an dieser Lage nicht gut ausgenutzt. Auch im Hinblick auf eine attraktivere Gestaltung der Umgebung und des Strassenraums bietet eine Erneuerung des aktuellen Bestandes eine Chance.
Die Nähe zu Verkehrsinfrastrukturen, Freizeitangeboten und Einkaufsmöglichkeiten ist dabei sowohl für Wohn- als auch für Arbeitsnutzungen besonders attraktiv. Die dreigrössten Grundeigentümer im Perimeter haben dieses Potential erkannt und beabsichtigen daher, das Areal in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Emmen zu erneuern und massvoll zu verdichten.
Was ist in der Arealentwicklung bereits geschehen?
Als Grundlage für die weitere Planung wurde zwischen der Gemeinde Emmen sowie den entwicklungswilligen Grundeigentümern, der Wohnbaugenossenschaft Emmen, der Moyreal Immobilien AG sowie der Matthys Immobilien AG, eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Ebenfalls in Planungsperimeter aufgenommen wurde die Liegenschaft mit den Stockwerkeigentumswohnungen an der Fichtenstrasse sowie das benachbarte Pneuhaus Frank. Für die letzteren zwei bestehen nach aktuellem Stand keine konkreten Bauabsichten und ihre Liegenschaften sind durch die Bestandesgarantie gesichert.
Die Planungsvereinbarung legt von Beginn an die Kostenverteilung, die Kommunikation, den erforderlichen Planungsinhalt sowie die Planungsschritte verbindlich fest. Um das richtige Dichtemass an dieser anspruchsvollen Lage definieren zu können, wurde in einem ersten Schritt eine Verdichtungsstudie durchgeführt. In diesem Planungsschritt wurden zudem bereits die Rahmenbedingungen bezüglich Nutzungen, Erschliessung, Parkierung und Freiraum bestimmt. Die Erkenntnisse aus der Verdichtungsstudie bildeten die Basis für die anschliessenden Studienaufträge über die Teilbereiche Seetalstrasse und Fichtenstrasse. Ein detaillierter Ablauf des weiteren Planungsprozesses kann ebenfalls auf dieser Projektwebseite aufgerufen werden.
Warum ist das Instrument des Bebauungsplans geeignet?
Da Entwicklungsprojekte an einer solch zentralen Lage in den Aspekten Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung, Erschliessung, Mobilität und Nutzungsmix hohe Ansprüche aufweisen, müssen sie mit einer gesamtheitlichen Sichtweise angegangen werden. Das Instrument des Bebauungsplanes erlaubt eine gegenüber der Grundnutzung erhöhte Ausnutzung, wodurch auch eine gewisse Verdichtung erzielt werden kann.
Gleichzeitig ermöglicht das Bebauungsplanverfahren der Gemeinde, Qualitätsanforderungen bereits frühzeitig festzulegen. Dadurch kann eine aufeinander abgestimmte Entwicklung des gesamten Perimeters auch bei einer gestaffelten Bautätigkeit sichergestellt werden, um langfristig die Entwicklung eines attraktiven Quartiers im Zentrum von Emmen zu realisieren.
Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument der Gemeinden. Er muss vom Einwohnerrat erlassen und vom Regierungsrat genehmigt werden.


Ab wann ist mit baulichen Veränderungen im Planungsgebiet zu rechnen?
Der Prozess der Arealentwicklung wurde mit der Planungsvereinbarung Ende 2020 gestartet. Mit der Genehmigung des Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung aller notwendigen Verfahrensschritte nicht vor dem Jahr 2025 zu rechnen. Die Umsetzung von Bauprojekten liegt anschliessend in der Verantwortung der jeweiligen Grundeigentümer.

