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Öffentliche Mitwirkung


Gemäss § 6 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern fand vom 23. August 2021 bis 6. Oktober 2021 die Mitwirkung zum Bebauungsplan Emmenbaum Nord statt. Aufgelegen sind die Unterlagen, welche am 21. April 2021 vom Gemeinderat zur Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung verabschiedet wurden. Mit dieser Mitwirkung konnten sich interessierte und betroffene Privatpersonen, Parteien und Vereine zu den geplanten Massnahmen äussern. Ziel der Mitwirkung ist es, dass noch vor der öffentlichen Auflage gewisse Optimierungen an den Planungsinhalten vorgenommen werden können.

Es sind Rückmeldungen von vier verschiedenen Personen und Parteien eingegangen. Der Gemeinderat nimmt im Mitwirkungsbericht zu den eingegangenen Mitwirkungsbeiträgen Stellung und zeigt auf, ob und wie sie zu Änderungen am Bebauungsplan geführt haben.

mitwirken.emmen.ch

© Gemeinde Emmen, 2021

www.emmen.ch