Teilzonenplanänderung & Waldrodung

Die Teilzonenplanrevision und das Rodungsgesuch erfolgen grundsätzlich koordiniert. Die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Erweiterungen liegen grossmehrheitlich im Waldgebiet. Daher sind für die geforderten Vorhaben sowohl östlich wie auch westlich der bestehenden ARA Waldrodungen und eine Einzonung in die Zone für öffentliche Zwecke nötig. Der Umweltverträglichkeitsbericht zeigt auf, dass die Gesamtbilanz für die Umwelt trotz der Waldrodung positiv ist. So kann die Belastung der Reuss mit den schädlichen Mikroverunreinigungen massiv reduziert, die Ableitung von verunreinigtem Abwasser direkt in die Reuss zukünftig beträchtlich verringert und der Phosphor in den Kreislauf rückgeführt werden.

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Die massgeblichen definitiven Rodungsflächen sind auf dem aufgeführten Rodungsplan dargestellt. Während der Bauphase ist ein Teilstück (767 Quadratmeter) temporär zu roden, welches wieder aufgeforstet wird. Die Flächen sind im Eigenturm vom Gemeindeverband REAL und der Korporation Emmen. Die Rodungsflächen sind nicht mit einer speziellen Schutzfunktion überlagert und weisen keine besonderen Erholungs- oder Freizeitfunktionen für die Öffentlichkeit auf. Da die beim letzten Ausbau der ARA angelegten Weiher im Nordosten der ARA teilweise bereits im Inventar der naturkundlich bedeutenden Waldobjekte des Kantons Luzern aufgeführt werden, ist für diese ein entsprechender Ersatz vorgesehen. Im Rahmen der Zonenplanänderung wird auch eine neue Waldfeststellung durchgeführt. Details zur Umgebungsgestaltung und den Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen sind dem Rodungsbericht und dem Umgebungsplan zu entnehmen.

Gemäss dem Art. 7, Abs. 1 Waldgesetz ist bei jeder Rodung in derselben Gegend ein Realersatz zu leisten. Nach eingehender Abklärungen konnten Aufforstungsflächen in unmittelbarer Nähe gefunden werden. Die Ersatzaufforstungen werden in der Gemeinde Emmen (Gebiet Rottertswil) sowie in den Nachbarsgemeinden Eschenbach und Buchrain (Gebiet unterer Schiltwald) durchgeführt. Die vorgesehenen Ersatzaufforstungsflächen wurden von Fachvertretern der kantonalen Dienststelle Lawa sowie dem zuständigen Revierförster aus naturschutz- und forstfachlicher Sicht als geeignet beurteilt. Mit den Grundeigentümern der betroffenen Flächen konnten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Unterlagen zur öffentlichen Auflage

Die untenstehend aufgeführten Unterlagen wurden vom 4. April 2022 bis zum 3. Mai 2022 zur öffentlichen Auflage vorgelegt.

Teilzonenplanänderung zur Erweiterung der ARA Buholz (Parz. Nrn. 2369, 622, GB Emmen) inkl. Waldrodung

Zusätzlich wurden folgende orientierende Unterlagen aufgelegt:

mitwirken.emmen.ch

© Gemeinde Emmen, 2022

www.emmen.ch