Ausgangslage

Warum ist eine Erweiterung der ARA Buholz notwendig?

Seit der Errichtung im Jahre 1974 reinigt die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Buholz das Abwasser der acht Verbandsgemeinden Adligenswil, Meggen, Luzern, Horw, Kriens, Malters, Emmen und Rothenburg. Nach dem Bau in den 70er-Jahren wurde die ARA Buholz mehrfach weiterentwickelt, beispielsweise durch die Inbetriebnahme der Schlammverbrennungsanlage (SVA) 1995 oder mit ersten Biogas-Aufbereitungsanlage der Schweiz im Jahre 2005. Anfang 2022 wird zudem auch die Gemeinde Udligenswil angeschlossen, da die bisherige ARA Udligenswil stillgelegt wird.

Zwischen 2012 und 2017 wurde für das Einzugsgebiet der ARA Buholz die Generelle Entwässerungsplanung auf Verbandsebene (VGEP) erstellt. Als Hauptmassnahme aus diesem VGEP wurde REAL verpflichtet, beim Luzerner Zulauf zur ARA Buholz bis 2024 ein zentrales Regenbecken zu bauen. Aufgrund der Anpassungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 01.01.2016 ist die ARA Buholz zudem dazu verpflichtet, ab Ende 2025 Mikroverunreinigungen (organische Spurenstoffe) aus dem Abwasser zu eliminieren. Dafür muss die ARA Buholz um eine zusätzliche Behandlungsstufe (4. Reinigungsstufe) erweitert werden. Ab 2026 verlangt ausserdem die neue Abfallverordnung (VVEA), dass Phosphor aus der Klärschlammmasche zurückgewonnen werden muss.

Vor diesem Hintergrund plant die Betreiberin der Anlage, der Gemeindeverband Recycling, Entsorgung Abwasser Luzern (REAL) eine Erweiterung der bestehenden Anlage.

Was ist im Planungsprozess bereits geschehen?

Die Teilzonenplanänderung wird als eigenständiges Verfahren parallel zur Gesamtrevision der Ortsplanung vorgenommen, da letzterer Prozess mehrere Jahre dauert und auf der zeitlichen Achse mit grossen Unsicherheiten behaftet ist. Das Teilzonenplan-Verfahren ist im übergeordneten öffentlichen Interesse und durch das eigenständige Verfahren kann erreicht werden, dass die notwendigen Erweiterungen der ARA Buholz inklusive der Bauzeit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben realisiert werden können.

Vor diesem Hintergrund wurde im Sommer 2020 zwischen der Gemeinde Emmen und REAL eine entsprechende Planungsvereinbarung unterzeichnet, wodurch die Rahmenbedingungen des Planungsprozesses verbindlich festgelegt wurden. Auf dieser Grundlage wurden von Fachbüros im Austausch mit dem Departement Planung und Hochbau die notwendigen Unterlagen erarbeitet. Im Januar 2021 schliesslich konnten die Unterlagen zur Vorprüfung dem Kanton übergeben werden. Parallel zur kantonalen Vorprüfung fand die öffentliche Mitwirkung zur Teilzonenplanänderung statt. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung und der kantonalen Stellungnahmen wurde die Planung noch einmal überarbeitet und optimiert. Insbesondere wurde die Standorte der Aufforstungsflächen noch einmal vertieft geprüft. Im Nachgang konnten sämtliche Aufforstungsflächen in der nahen Umgebung der ARA Buholz in den Gemeinden Emmen, Buchrain und Eschenbach gefunden werden. Vom 4. April 2022 bis 3. Mai 2022 fand die öffentliche Auflage statt. In der Folge beschloss der Einwohnerrat die Waldrodung und die Teilzonenplanänderung an seiner Sitzung vom 5. Juli 2022.

Teilzonenplanänderung und Waldrodung notwendig

Die drei Projekte (Regenbecken, 4. Reinigungsstufe und Phosphorrückgewinnung) sind standortgebunden, d.h. sie müssen bei der heutigen ARA in Buholz, Emmen, realisiert werden. Der entsprechende Platzbedarf erfordert die Einzonung von Wald in die öffentliche Zone sowie eine dazugehörige Rodung.

Entsprechend ist seitens der Gemeinde Emmen eine Änderung im Zonenplan notwendig (Teilzonenplanrevision) sowie seitens der Grundeigentümerschaft der Rodungsbericht zu erbringen. Rodungen benötigen eine kantonale Rodungsbewilligung und sind an strenge Bedingungen gemäss Waldgesetz geknüpft. Entsprechend ist die Erteilung der Rodungsbewilligung Voraussetzung für die Teilzonenplanrevision. Im Rahmen der Rodungsbewilligung ist zudem auch die Standortgebundenheit nachzuweisen. Auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes musste ausserdem ein Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet und eingereicht werden.

Ab wann ist mit baulichen Veränderungen in der ARA Buholz zu rechnen?

Mit der Genehmigung der Teilzonenplanänderung und des Rodungsgesuchs durch den Regierungsrat ist frühestens in der zweiten Hälfte 2022 zu rechnen. Mit der Realisierung des Regenbeckens und der 4. Reinigungsstufe soll direkt im Anschluss der Genehmigung der Planunterlagen gestartet werden. Die Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche soll 2024-2026 realisiert werden.

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